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RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Jens Schmidt — unabhängig davon, ob es sich um konventionelle Fotografie, Videografie oder KI-generierte Bildproduktionen handelt. Soweit KI-spezifische Regelungen gelten, sind diese ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Auftragnehmer Jens Schmidt (im Folgenden: „Fotograf") durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen — einschließlich klassischer Fotografie, Videografie sowie der Erstellung KI-generierter Bild- und Kampagnenproduktionen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Widerspricht der Kunde diesen AGB, hat dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erfolgen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Fotograf erkennt diese schriftlich an.
Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
ALLGEMEIN
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen Dritter, die zur Durchführung der Produktion erforderlich sind, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Vorbehaltlich anderweitiger Regelung werden die dem Kunden zur Abnahme vorgelegten Aufnahmen bzw. Bildvorschläge durch den Fotografen ausgewählt.
Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
KI-PRODUKTIONEN KI-SPEZIFISCH
Bei KI-generierten Bildproduktionen legt der Fotograf dem Kunden nach Auftragserteilung zunächst ein Konzept sowie erste Bildvorschläge (sogenannte „Iterationen") vor. Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen der vereinbarten Revisionen Anpassungen zu verlangen.
KI-generierte Bilder unterliegen technologiebedingten Variationen. Eine vollständige Reproduzierbarkeit identischer Ergebnisse kann nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere für Farbgebung, Belichtungsdetails sowie die exakte Darstellung von Textilien oder Accessoires.
Die Anzahl der im jeweiligen Paket enthaltenen Revisionsrunden ist im Angebot festgelegt. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.
Liefert der Kunde Referenzmaterial (z. B. Produktfotos, Stylinguploads), bestätigt er mit Auftragserteilung, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte an diesem Material besitzt und dessen Verwendung im Rahmen der Produktion gestattet.
III. Überlassenes Bildmaterial
Diese AGB gelten für jegliches überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Form — analog, digital oder KI-generiert.
Konventionelle fotografische Werke sind urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG.
KI-generierte Bildwerke werden vom Fotografen durch seine kreative Direktion, Konzeption, Promptgestaltung und Nachbearbeitung als eigenschöpferische Leistung erbracht. Die urheberrechtliche Einordnung KI-generierter Inhalte befindet sich in gesetzlicher Entwicklung; der Fotograf macht für seine kreative Gesamtleistung sämtliche nach geltendem Recht zustehenden Schutzrechte geltend. KI-SPEZIFISCH
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige, gesondert zu vergütende Leistungen.
Das gelieferte Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, auch wenn Schadensersatz dafür geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen bezüglich Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
GRUNDSATZ
Der Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung für den vereinbarten Zweck. Veröffentlichungen im Internet sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung zeitlich auf den vereinbarten Veröffentlichungszeitraum begrenzt.
Ausschließliche Nutzungsrechte, Exklusivrechte oder Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das Grundhonorar.
Jede über Ziffer 1 hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt insbesondere für Zweitverwertungen, Bearbeitungen, die Digitalisierung sowie die Aufnahme in Online-Datenbanken oder elektronische Archive.
Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Vergütungsansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
KI-GENERIERTE BILDWERKE KI-SPEZIFISCH
Bei KI-generierten Produktionen unterscheidet der Fotograf zwischen folgenden Nutzungsrechten, die im jeweiligen Angebot konkret festgelegt werden:
Digitale Standardnutzung: Online, Social Media, Newsletter — zeitlich begrenzt auf 12 Monate ab Lieferung.
Print- und Katalognutzung: Aufpreis gemäß Angebot, mindestens jedoch 30 % auf das Grundhonorar.
Internationale Nutzung: Nutzung außerhalb des DACH-Raums bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Unbegrenzte / zeitlich unbefristete Nutzung: Gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Exklusiv-Model-Designs: Entwickelt der Fotograf im Rahmen eines Auftrags ein individuelles KI-Exklusiv-Model für den Kunden, erwirbt der Kunde das Recht zur exklusiven Nutzung dieses Model-Designs für die Dauer des vereinbarten Nutzungszeitraums. Der Fotograf verpflichtet sich, das Model-Design in diesem Zeitraum keinem Dritten zur Verfügung zu stellen. Die Exklusivität ist im Angebot ausdrücklich zu vereinbaren.
Die Nutzung KI-generierter Bilder in KI-Trainingsdaten oder zum Training weiterer KI-Modelle durch den Kunden oder Dritte ist ausdrücklich untersagt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, auch nicht auf Konzern- oder Tochterunternehmen, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen.
URHEBERNENNUNG
Bei konventionellen Fotografien ist der vom Fotografen vorgegebene Urhebervermerk anzubringen. Bei KI-generierten Bildwerken empfiehlt der Fotograf die Kennzeichnung „KI-Fotografie: Jens Schmidt / jschmidt.work". Eine abweichende Regelung ist schriftlich zu vereinbaren.
V. Haftung
Bei konventionellen Produktionen übernimmt der Fotograf keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, sofern kein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt wird. Die Verantwortung für die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden.
Bei KI-generierten Bildwerken generiert der Fotograf ausschließlich fiktive Personen und Darstellungen. Es werden keine realen Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung abgebildet. Sollte der Kunde Referenzbilder realer Personen einreichen, trägt er die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Verwendung. KI-SPEZIFISCH
Der Fotograf haftet nicht für etwaige Ähnlichkeiten KI-generierter Charaktere mit realen Personen, sofern diese nicht absichtlich herbeigeführt wurden. Der Kunde prüft das gelieferte Material vor Veröffentlichung auf unbeabsichtigte Ähnlichkeiten und trägt die Verantwortung für die Freigabe zur Veröffentlichung. KI-SPEZIFISCH
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Einschränkungen oder Änderungen der genutzten KI-Plattformen durch deren Betreiber, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen. KI-SPEZIFISCH
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
Es gilt das im Angebot vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Pakethonorar ist die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Abschnitt IV abgegolten. Zusätzliche Nutzungsrechte sind gesondert zu vergüten.
Bei KI-Produktionen werden Kosten für externe Drittanbieter-Plattformen (KI-Tools, Softwarelizenzen) nicht gesondert ausgewiesen, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. KI-SPEZIFISCH
Bei konventionellen Produktionen gehen anfallende Kosten und Auslagen (Materialkosten, Modellhonorare, Requisiten, Reisekosten, Spesen) zu Lasten des Kunden, sofern nicht im Paketpreis enthalten.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung fällig. Bei größeren Produktionen ist der Fotograf berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung zu verlangen.
Das vereinbarte Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
VII. Rückgabe und Löschung von Bildmaterial
Analoges Bildmaterial ist nach der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung, unaufgefordert zurückzusenden. Eine Verlängerung dieser Frist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
Digitales und KI-generiertes Bildmaterial ist nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums zu löschen, sofern keine Verlängerung der Nutzungsrechte vereinbart wird. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand oder die erneute Lieferbarkeit der Daten nach Abschluss der Produktion. KI-SPEZIFISCH
Exklusiv-Model-Designs, für die dem Kunden exklusive Nutzungsrechte eingeräumt wurden, werden vom Fotografen nach Ablauf des Nutzungszeitraums wieder für anderweitige Verwendung freigegeben, sofern nicht eine Verlängerung der Exklusivität vereinbart wird.
VIII. Vertragsstrafe und Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem oder falsch platziertem Urhebervermerk ist ein Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar zu zahlen.
Die unerlaubte Nutzung KI-generierter Bildwerke über den vereinbarten Nutzungszeitraum oder -umfang hinaus wird gleichwertig behandelt und ist ebenfalls mit dem fünffachen Nutzungshonorar als Vertragsstrafe belegt. KI-SPEZIFISCH
IX. Datenschutz bei der Auftragsabwicklung
Im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeitete personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.
Zur Erstellung KI-generierter Bildwerke werden externe KI-Plattformen genutzt. Personenbezogene Daten des Kunden oder von ihm eingereichtes Referenzmaterial mit Personenbezug werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung auf diese Plattformen übertragen. Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung auf jschmidt.work zu entnehmen. KI-SPEZIFISCH
X. Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen (Berlin).
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